1. Allgemeine Geschäftsbedingungen, anwendbares Recht
Für sämtliche Leistungen, die von BoundArt consulting erbracht werden, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten hinsichtlich der entgeltlichen Geschäftsbesorgung die Bestimmungen der §§ 1002 bis 1026 ABGB über die Bevollmächtigung. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
2. Auftragserteilung
Alle von BoundArt consulting unterbreiteten Angebote haben eine verbindliche Gültigkeit von 14 Tagen ab Erstellungsdatum. Aufträge die mündlich oder schriftlich erteilt werden, oder ein vom Kunde und von BoundArt consulting unterschriebenes Service-Angebot gilt als Arbeitsauftrag und als Auftragsbestätigung. Der Auftragsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Spezifizierung. Mündliche Ergänzungen sind schriftlich zu bestätigen.
3. Kostenerstattung und Vergütung
BoundArt consulting verrechnet generell im Voraus. Sollte auf Vorauszahlung von Seiten BoundArt consulting verzichtet werden, ist BoundArt consulting berechtigt, während der Vertragsdauer angemessene Vorzahlungen der Restsumme zu verlangen. Die Anzahlung gilt als Angeld und verfällt im Falle eines ungerechtfertigten Vertragsrücktrittes des Auftraggebers, oder einer von ihm verschuldeten Verhinderung der Auftragsausführung zugunsten BoundArt consulting. Das vereinbarte Gesamthonorar ist abzüglich der bereits erbrachten An- und Vorauszahlungen spätestens 7 Tage nach dem sich aus der Schlussrechnung ergebenden Datum zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung ist BoundArt consulting berechtigt, etwaige Mehrkosten, wie Mahnspesen, Zinsen, Prozeß- und Anwaltskosten in der gesetzlichen Höhe einzuheben. Fremdkosten müssen, soweit nicht anders vereinbart, nach Vorlage entsprechender Belege umgehend zurückerstattet werden, bzw. werden direkt durch den Dienstleister mit dem Auftraggeber verrechnet. Erbringt BoundArt consulting zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich genannt sind, wird der entsprechende Aufwand nach Zeit vergütet. Für derartige Leistungen wird ein Stundenhonorar laut gültiger Preisliste (ausgenommen etwaiger Übersetzungs- oder Dolmetscher-Kosten) verrechnet, soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist. Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber befreit diesen nicht von der Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund berechtigterweise kündigt. In diesem Fall steht BoundArt consulting jedoch für die bis dahin geleisteten Leistungen ein anteiliges Honorar zu.
4. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer ergibt sich aus den Vertragsspezifikationen.
BoundArt consulting verpflichtet sich innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit alle im Vertrag spezifizierten Dienstleistungen zu erbringen und der Auftraggeber verliert nach Ablauf dieser Zeit jeglichen Anspruch auf Dienstleistungen seitens BoundArt consulting. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe zulässig. Wichtige Gründe sind insbesondere Zahlungsverzug des Auftraggebers oder die Verletzung von Vertragspflichten. Verletzt BoundArt consulting Pflichten aus diesem Vertrag, hat der Auftraggeber BoundArt consulting zunächst unter angemessener Fristsetzung abzumahnen und aufzufordern, den Vertragsverstoß zu unterlassen und ggf. die Folgen des Vertragsverstoßes zu beseitigen. Erst wenn BoundArt consulting diesen Verpflichtungen nicht innerhalb 2 Wochen, ab Einlangen der Nachfristsetzung nachkommt, ist der Auftraggeber zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigt.
5. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, BoundArt consulting sämtliche Informationen und Unterlagen in angemessenem Zeitraum zur Verfügung zu stellen, die BoundArt consulting benötigt, um die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Hierzu gehören insbesondere die Überlassung der notwendigen Dokumente wie Ausweise, Urkunden, Zeugnisse, Bescheinigungen, etc. Der Auftraggeber befreit BoundArt consulting – soweit gesetzlich zulässig – von den Beschränkungen des Datenschutzgesetzes und ermächtigt BoundArt consulting, im Rahmen der im Vertrag festgehaltenen Vereinbarungen, persönliche Daten zu nutzen, zu speichern und Dritten zugänglich zu machen. Im Fall von versendeten Unterlagen verpflichten sich beide Vertragsparteien, sie als Einschreiben oder in anderer entsprechender Form zu senden und die Kosten dafür zu übernehmen. BoundArt consulting übernimmt die Verantwortung für diese Unterlagen ab dem Datum des Erhalts der Sendung und befreit sich von dieser Verantwortung ab dem Datum der Zusendung bzw. ab Rückgabe der Unterlagen.
BoundArt consulting übernimmt für die Gewährung einer Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis keinerlei Garantie da Entscheidungen über Anträge zu Aufenthalts- und Arbeitsberechtigungen den jeweiligen Behörden des Landes obliegen für das die Anträge eingereicht werden.
6. Miet- u. Kaufobjekte
Informationen von BoundArt consulting über Miet- und Kaufobjekte dürfen ohne Zustimmung von BoundArt consulting nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte BoundArt consulting durch die Weitergabe von derartigen Informationen ein Schaden entstehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Miet- u. Kaufvertragsverhandlungen und der Abschluss von Miet- u. Kaufverträgen liegen ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers bzw. des Mieters/Käufers. BoundArt consulting übernimmt keinerlei Haftung für den Zustand der Miet- u. Kaufobjekte, für den Inhalt der Verträge oder Ansprüche von oder gegen die mit der Durchführung und/oder Gestaltung der erforderlichen Verträge beauftragten Personen, wie Makler, Rechtsvertreter etc. Alle aus den Verhandlungen und Miet- od. Kaufverträgen resultierenden Rechte und Pflichten liegen ausschließlich beim Auftraggeber bzw. Mieter/Käufer.
7. Haftung
BoundArt consulting kauft im Auftrag seiner Kunden in Einzelfällen die Dienstleistung extern zu. Mögliche daraus entstehende Haftungsansprüche sind beim jeweiligen externen Dienstleister geltend zu machen. Speditionsleistungen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen ausführenden Transportunternehmens. BoundArt haftet gegenüber Verbrauchern, auf welche die Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutz-gesetzes anzuwenden sind, bei Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden, soweit nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden konsumenten-schutzrechtlichen Bestimmungen eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nicht zur Gänze ausgeschlossen werden kann. Im Übrigen haftet BoundArt consulting nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für BoundArt consulting Mitarbeiter. BoundArt consulting haftet lediglich für seine Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter oder Subunternehmer), nicht aber für die Erbringung von Leistungen, die aufgrund einer Vermittlung durch BoundArt consulting Gegenstand eines gesonderten Vertrages zwischen dem Auftraggeber und Dritten sind.
8. Allgemeine Vertragsbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Informations- und Dienstleistung seitens BoundArt consulting ersetzt grundsätzlich keine juristische oder steuerrechtliche Beratung.
Stand 2024
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