Allgemeine Informationen
Mit dem Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte" wurde ein System kriteriengeleiteter und qualifizierter Zuwanderung für Drittstaatsangehörige (Personen, die weder EU-Bürgerinnen/EU -Bürger noch sonstige EWR-Bürgerinnen/sonstige EWR-Bürger noch Schweizerinnen/Schweizer sind) geschaffen, die aufgrund festgelegter klarer und transparenter Kriterien sowie ohne Quotenregelungen erfolgt. Die "Rot-Weiß-Rot – Karte" berechtigt zu einer befristeten Niederlassung mit beschränktem Arbeitsmarktzugang. Sie wird Studienabsolventinnen/Studienabsolventen erteilt.
Über den Antrag hat die zuständige Niederlassungsbehörde zu entscheiden. Die Beurteilung des Vorliegens der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer "Rot-Weiß-Rot – Karte" an Studienabsolventen wird durch die zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktes (AMS) durchgeführt.
Die "Rot-Weiß-Rot – Karte" für Studienabsolventen kann beantragt werden, solange eine aufrechte Aufenthaltsbewilligung „Student“ vorhanden ist. Die "Rot-Weiß-Rot – Karte" für Studienabsolventen wird in der Regel für zwei Jahre ausgestellt. In weiterer Folge können Inhaber eines solchen Aufenthaltstitels sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf eine „Rot-Weiß-Rot- Karte Plus“ umsteigen.
Inhaberinnen/Inhaber einer "Rot-Weiß-Rot – Karte" für Studienabsolventen sind auch zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt, wenn diese der unselbständigen Beschäftigung untergeordnet ist und alle gesetzlichen Erfordernisse für deren Ausübung erfüllt sind.